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Kapital aus dem Familienvermögen, ohne das Objekt aufzugeben.

Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer in Personengesellschaften und Family Offices. Typische Fragestellungen, die wir mit einem Ertragsrecht lösen:

Re-Allokation nach Anlageklasse
Kapital aus Immobilien in andere Anlagen umschichten, ohne das Objekt zu verkaufen. Der Kaufpreis ist frei verwendbar.
Re-Allokation nach Jurisdiktion
Vermögen oder Wohnsitz ins Ausland verlagern. Die Immobilie bleibt, beurteilt wird sie allein über die Mieten, nicht über die Person.
Nachfolge und Erbschaftsteuer
Liquidität für die Steuer, ohne das Familienobjekt aufzugeben. Die nächste Generation übernimmt Eigentum und Wertsteigerung.
Erben, Pflichtteile, ausscheidende Gesellschafter
Auszahlungen aus dem Objekt heraus darstellen, ohne Verkauf und ohne Bankdarlehen auf die Person.
Stille Reserven heben, ohne sie aufzudecken
Ein Verkauf versteuert die Wertsteigerung von Jahrzehnten. Das Ertragsrecht zahlt den Barwert aus, Buchwerte und AfA bleiben.
Zweckbindung
Ein Darlehen für private Zwecke verliert den Zinsabzug, bei Personengesellschaften droht die Überentnahme. Die homeRate bleibt abzugsfähig, gleich wofür die Mittel verwendet werden.
Eigentum aufgeben müssen
Ein Verkauf ist endgültig. Beim Ertragsrecht bleiben Eigentum, Verfügungsbefugnis, Wertsteigerung und die Erträge oberhalb der homeR-Quote in der Familie.
Klumpenrisiko Immobilie
Das Vermögen diversifizieren, ohne das Objekt zu verlieren.
Alter, Bonität, Einkommen
Keine persönliche Haftung, keine Bonitätsprüfung der Person, keine Altersgrenze. Bei fremdvermieteten Objekten zählen allein die Mieten.

Für eine Indikation genügen Mieterträge, Objektdaten und die Restvaluta bestehender Darlehen: info@homer.gmbh · +49 221 933 52250

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